Kassenzulassung 

Was bedeutet das für SIE?

 

Anfang Mai 2009 habe ich meine podologische Fußpraxis erfolgreich eröffnet. Durch meine Qualifikation und die medizinisch gerechte Praxis besitze ich bereits seit März 2009 die Kassenzulassung für alle Krankenkassen. Podologische Leistungen können somit auch über eine ärztliche Verordnung von mir behandelt und über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.